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Bereits seit Anfang Februar herrscht in Apulien starker Wind, was zu Problemen bei nachgeführten Anlagen führt. Um Schäden zu vermeiden, werden die Photovoltaikanlagen in Sturmstellung gestellt.

Um die Akzeptanz bei der Bevölkerung für Windkraftanlagen zu verbessern, hat der Bundesrat heute §9 Abs. 8 EEG (neu) zugestimmt, nach dem die Nachtkennzeichnung einer Windanlage zukünftig bedarfsgesteuert stattfinden soll.